Was Sie als Eltern wissen sollten
Aufbau der Schule
Die Trägerschaft der Kindergärten, Primar- und Musikschule ist die Gemeinde.
Schulrat
Der von der Gemeinde gewählte Schulrat ist der Schulleitung übergeordnet. Er erfüllt strategische Aufgaben, bringt Anliegen in die Schule ein und vermittelt gegenüber der Öffentlichkeit. Er ist Rekursinstanz bei Entscheiden der Schulleitung. Der Schulrat setzt sich zurzeit aus folgenden Mitgliedern zusammen: Frau S. Dreier, Frau A. Freudiger, Herr C. Jäger, Frau S. Khan, Frau R. Messerli, Herr B. Schmid und Herr H. Sieboth.
Schulleitung
Die Schulleitung übernimmt die operativen Aufgaben und ist für die personellen, administrativen und pädagogischen Belange der Schule verantwortlich. Sie entscheidet in erster Instanz über Gesuche und Bewilligungen und setzt sich für eine gute Qualität der Schule ein.
Kindergarten und Primarschule
Unsere Schule gliedert sich in zwei aufeinander folgende obligatorische Zyklen:
- Zyklus 1: Zwei Jahre Kindergarten und zwei Jahre Unterstufe
- Zyklus 2: Zwei Jahre Mittelstufe 1 und zwei Jahre Mittelstufe 2
Über 100 Lehrpersonen betreuen in 35 Klassen insgesamt rund 670 Primarschüler/innen. Wir führen 2 Einführungsklassen, 1 Kleinklasse Unter- und 2 Kleinklassen Mittelstufe. Es stehen uns dafür drei grosse Schulhäuser zur Verfügung: Am Marbach, Thomasgarten und Wehrlin. Die 12 Kindergartenklassen mit über 200 Kindern sind auf verschiedene Quartiere verteilt und werden von gut 20 Kindergartenlehrpersonen geführt. Die Schulleitung sowie das Sekretariat des Schulrates und der Schule befinden sich im Thomasgartenschulhaus.
Leitbild
Schulrat, Schulleitung und Kollegium des Kindergartens und der Primarschule Oberwil haben in enger Zusammenarbeit ein Leitbild erarbeitet. Die Leitsätze zeigen das Profil und die Anliegen unserer Schule und werden während der folgenden Jahre richtungsweisend sein. Zentral ist die optimale Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohl und zur Förderung der uns anvertrauten Kinder und zum Aufbau einer guten Basis für das herausfordernde Leben in unserer Gesellschaft. Alljährlich bestimmen wir einen Schwerpunkt aus dem Leitbild, den wir gezielt umsetzen, prüfen und dadurch die Qualität unserer Schule stetig steigern.
Schulorganisation und Entwicklung
Unsere Schule ist gut organisiert und attraktiv
- Wir gestalten unsere Schule in Zusammenarbeit mit Kindern, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung und Schulrat
- Wir setzen zielorientierte Planungsinstrumente ein, um die Arbeit zu gliedern und aufzuteilen
- Wir ziehen Fachkräfte zur Förderung der Kinder bei
- Wir bilden uns regelmässig weiter
- Wir stärken das Ansehen der Schule durch Öffentlichkeitsarbeit und ergänzende Angebote
- Wir überprüfen die Qualität regelmässig
Unterricht
Die Förderung des Kindes steht im Zentrum
- Wir schaffen ein positives Lernklima
- Wir fördern die sozialen Fähigkeiten, die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortung der Kinder
- Wir wecken und erhalten die Neugierde des Kindes
- Wir vermitteln Grundwissen und gestalten den Unterricht vielfältig
- Wir nehmen Rücksicht auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder
Kommunikation und interne/externe Zusammenarbeit
Wertschätzung, Offenheit und Toleranz sind Grundlagen unserer Kommunikation und Zusammenarbeit
- Wir pflegen eine wertschätzende Zusammenarbeit mit Kindern, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung, Gemeindeangestellten und Behörden
- Wir schaffen ein gutes zwischenmenschliches Klima
- Wir legen Wert auf gute Umgangsformen und eine offene Gesprächskultur
- Wir stärken uns gegenseitig und nehmen professionelle Unterstützung in Anspruch
- Wir fördern soziales Verhalten durch gemeinsame Aktivitäten
- Wir setzen unsere persönlichen Ressourcen vernünftig und effizient ein
Schulpflicht und Kindergartenobligatorium
Das Bildungsgesetz legt seit Schuljahr 2012/13 zwei obligatorische Kindergartenjahre fest. Absenzen müssen im Kindergarten wie in der Primarschule schriftlich entschuldigt werden. Eine Beurlaubung Ihres Kindes muss im Kindergarten wie in der Primarschule über ein Urlaubsgesuch, das Sie bei der Lehrperson beziehen oder von unserer Schulwebsite herunterladen können, abgewickelt werden. Wie Sie aus der Absenzen- und Urlaubsordnung ersehen, können Sie Jokertage beziehen. Damit der Schulbetrieb nicht leidet, haben die Lehrpersonen das Recht, in den letzten zwei Wochen eines Schuljahres eine Sperrfrist für Jokertage anzusetzen. Arzt- und Zahnarzttermine sind in die Freizeit zu legen.
Absenzen und Urlaubsordnung
Downloads
assets/files/regeln-dokumente/B 2.3.1 Absenzenordnung_Urlaubsgesuch.pdf
Die Schulleitung des Kindergartens und der Primarschule Oberwil, gestützt auf die §§ 69, 90 und 91 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 (Stand 01.08.16) sowie auf die §§ 55 und 56 der Verordnung vom 13. Mai 2003 (Stand 01.08.16) für den Kindergarten und die Primarschule beschliesst:
1 Geltungsbereich
Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen.
2 Zweck
Die Absenzenordnung stellt eine einheitliche Absenzenregelung an der Schule sicher und verfolgt das Ziel, die Lehrpersonen jederzeit über das Fernbleiben von Kindern zu orientieren. Eingeschlossen in diese Regelung sind alle Schulstufen des Kindergartens und der Primarschule (Primarstufe).
3 Grundsatz
Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit von der Schule.
Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumen des Unterrichts ohne erbrachte Begründung.
4 Absenzengründe
Als Gründe für Absenzen gelten insbesondere:
a) Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers
b) Höhere Gewalt, insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnisse, die den Schulbesuch verunmöglichen
c) Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen
d) Andere triftige Gründe
5 Meldung der Absenz
Die zuständige Lehrperson ist zum Voraus oder unmittelbar nach Eintreten eines Absenzengrundes zu benachrichtigen.
a) Absenzen, die auf den Gründen 4 a) bis d) basieren, müssen von den Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn neu per Schoolfox gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass ab Beginn des Schuljahrs 2021/22 in den Schulhäusern kein Telefondienst mehr eingerichtet ist, bei dem Sie Ihr Kind abmelden können. Ausnahme bilden die Kindergärten. Dort können Sie Ihr Kind weiterhin telefonisch abmelden.
b) Bei Nichtmeldung kontaktiert die Lehrperson die Erziehungsberechtigten.
c) Es besteht zusätzlich die Pflicht der Erziehungsberechtigten, die Abwesenheit des Kindes am Tag des Wiedereintritts schriftlich zu begründen.
Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall des Schulkindes von mehr als zwei Wochen ist der Lehrperson von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis einzureichen.
6 Jokerhalbtage
Pro Schuljahr stehen jedem Kind 4 Jokerhalbtage zur Verfügung. Die Halbtage können einzeln oder max. 2 Halbtage (Vor- und Nachmittag) kumuliert bezogen werden und verfallen bei Nichtbezug.
a) Beim Einlösen der Jokerhalbtage muss kein Grund des Fernbleibens vom Unterricht angegeben werden. Diese Absenz muss bis spätestens 2 Tage vor der Einlösung der Lehrperson schriftlich mitgeteilt werden.
b) Die Jokerhalbtage dürfen nicht bei schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässen oder bei bereits angesetzten Prüfungen und nicht als Ferien- und Feiertagsverlängerung bezogen werden.
c) Die Lehrperson führt die Kontrolle über die Jokerhalbtage.
d) Die Lehrpersonen haben das Recht, für die zwei Wochen vor Schuljahresende eine Sperrfrist anzusetzen, in welcher keine Jokerhalbtage eingelöst werden dürfen. Diese Sperrfrist muss den Erziehungsberechtigten frühzeitig mitgeteilt werden.
7 Urlaub und Dispensation
Urlaubsgesuche sind drei Wochen vor Urlaubsbeginn mit dem Formular "Urlaubsgesuch" der Klassenlehrperson einzureichen. Die Lehrperson leitet das Gesuch an die Schulleitung weiter.
Später eingereichte Gesuche werden nur behandelt, wenn die Urlaubsgründe nicht voraussehbar waren.
7. 1. Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Die Klassenlehrperson wird beim Entscheid beigezogen. Während der gesamten Primarschulzeit (Kindergarten und Primarschule) stehen jedem Kind max. 10 begründete Urlaubstage zur Verfügung.
7.1.1. Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig:
a) Die Klassenlehrperson
- bis zu 1 Tag, ausgenommen Ferien- und Feiertagsverlängerungen
b) Die Schulleitung
- ab 2 bis zu 10 Schultagen
- ab 1 Tag bei allen Ferien- und Feiertagsverlängerungen
c) Der Schulrat auf Antrag der Schulleitung
- Sonderbewilligungen ab 10 Schultagen
Der versäumte Schulstoff muss selbständig erarbeitet werden. Die Erarbeitung des verpassten Stoffes liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
7. 2. Dispensation
Schülerinnen und Schüler können aus triftigen Gründen vom Besuch einzelner Bildungsbereiche sowie vom Schulbesuch an einzelnen Wochentagen dispensiert werden.
Über die Dispensation entscheidet die Schulleitung auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten. Bei längerer Dispensation vom Turn- oder Schwimmunterricht muss ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden.
8 Sanktionen
Unentschuldigte Absenzen von weniger als zwei Tagen werden mit folgenden Massnahmen geahndet.
Die Klassenlehrperson geht dem Grund der Abwesenheit nach:
-
Im Gespräch mit dem Kind falls keine Ergebnisse:
-
Einbezug der Erziehungsberechtigen falls keine Ergebnisse:
-
Meldung an die Schulleitung
(bei allfälligen Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten wird die Klassenlehrperson beigezogen)
Im Wiederholungsfall oder bei einem längeren Fernbleiben kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten auf Antrag der Schulleitung ermahnen oder büssen lassen.
Die Urlaubs- und Absenzenordnung tritt auf 1.8.2004 in Kraft.
Überarbeitung Mai 2017
Kleidung an der Schule
Unterricht und Freizeit sind unterschiedliche Bereiche. Wir erwarten, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der Schule angemessen und so gekleidet sind, wie man es in späteren Ausbildungsstätten und in der Arbeitswelt auch erwartet.
Umgang mit privaten digitalen Medien
Unsere Hausordnung verbietet den Gebrauch von privaten Mobiltelefonen und anderen eigenen digitalen Geräten wie z. B. mp3-Player, Smart-Watches etc. während der Unterrichtszeit sowie der Pause. Mobiltelefone und andere eigene digitale Geräte, welche während der Unterrichtszeit benutzt werden oder den Unterricht durch Klingeln oder Surren stören, werden durch die Lehrperson für die Dauer des Unterrichts eingezogen. (Vo KG/PS, § 71 Absatz 1, h)
Bitte geben Sie Ihrem Kind keine privaten digitalen Geräte mit in die Schule. Falls Ausnahmen und Notfälle dies trotzdem bedingen, füllen Sie bitte den Antrag auf unserer Website aus und lassen Sie das Formular der Lehrperson zukommen.
Die Schule übernimmt keine Haftung bei Defekt oder Verlust eines mitgebrachten Gerätes. Ebenso distanziert sich die Schule von Anzeigen der Nachbarschaft infolge Ruhestörungen auf dem Schulgelände durch mitgebrachte Bluetooth-Lautsprecher vor resp. nach dem Unterricht.
SchoolFox und Teams
Unsere Schule arbeitet mit den Kommunikationsanwendungen SchoolFox und Teams. SchoolFox dient der Eltern-Lehrpersonen-Kommunikation, Teams der Lehrpersonen-Schüler und Schülerinnen-Kommunikation (Fernunterricht, online Hausaufgaben etc.).
Klassenchats
Schülerinnen und Schüler der Primarschule Oberwil nutzen vermehrt "WhatsApp" oder andere Applikationen zur Kommunikation. Dabei bilden sich oft auch Klassenchats, welche unabhängig von der Schule entstehen. Die Schule hat in solche Chats keinen Einblick. Thematisieren Sie mit Ihren Kindern deshalb den korrekten Umgang in Gruppenchats. Unterstützung erhalten Sie unter: https://www.schau-hin.info/
Elterngruppe Flyer
Downloads
assets/files/regeln-dokumente/Flyer Elterngruppe.pdf
Elterngruppe Konzept
Downloads
assets/files/regeln-dokumente/Elterngruppe Korr ab 02.20.pdf
Gesundheit und Versicherung
Namen und Adresse des Schularztes/der Schulärztin finden Sie auf unserer Kontaktseite. Im 5. Primarschuljahr wird Ihr Kind wahlweise durch den Schularzt/die Schulärztin oder Ihren Privatarzt/Ihre Privatärztin untersucht. Grundsätzlich bitten wir die Eltern, kranke Kinder zuhause zu behalten (nach Fieber mind. einen Tag fieberfrei). Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Eltern.
Kontakt und Zusammenarbeit Schule Eltern
Für die Ausbildung Ihres Kindes ist die Schule, speziell die Ihrem Kind zugeteilte Lehrperson verantwortlich. Sie bestimmt die in der Schule zu behandelnden Themen, die Hausaufgaben, setzt Termine für Lernzielkontrollen fest, setzt Notenskalen, plant Projektwochen, Lager und vieles mehr anhand des vom Kanton vorgegebenen Lehrplans. Die Aufsicht über die Lehrpersonen hat die Schulleitung.
Manchmal kommt es, trotz guter Information, zu Missverständnissen oder Spannungen. Im Gespräch mit der Lehrperson können diese oftmals aus dem Weg geräumt werden. Es hilft, wenn die Gespräche von gegenseitigem Respekt und Achtung gegenüber einer anderen Meinung geprägt sind. Bitte beachten Sie: Sprechen Sie die Klassenlehrperson frühzeitig an, wenn Sie ein ungutes Gefühl haben oder Spannungen und Meinungsverschiedenheit bestehen. Sie ist immer Ihre erste Ansprechperson. Sollte im Gespräch mit der Lehrperson keine Einigung zustande kommen oder sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, wenden Sie sich an die Schulleitung als erste Instanz. Sie wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen und der Lehrperson eine Lösung zu finden. Falls es trotz der Vermittlung der Schulleitung zu keiner Einigung kommen sollte oder Sie mit einem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden sind, so wenden Sie sich an den Schulrat als nächstfolgende Instanz. Wir bitten Sie, bei Unstimmigkeiten in dieser Weise vorzugehen und den Instanzenweg einzuhalten.
Die Lehrperson ist auch darauf angewiesen, dass Sie wichtige, Ihr Kind betreffende Informationen weitergeben. Dies hilft ihr, sich optimal auf Ihr Kind einzustellen.
Falls Ihr Kind eine Krankheit wie z. B. Allergien, Diabetes oder Hepatitis hat oder an einer anderen Krankheit leidet, die seinen Schulbesuch beeinträchtigen könnte, kann eine Information an die Lehrperson nützlich sein. Lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin beraten, welche Informationen Sie weitergeben sollten. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Lehrpersonen wie auch die Behörden der Schweigepflicht unterstehen.
Kommunikationswege
Die Eltern bringen mit:
- Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit
- Positive Grundhaltung der Schule gegenüber
- Interesse am Schulgeschehen und am Bildungsprozess des Kindes
- Erziehungsverantwortung
- Information
Die Lehrpersonen sind verantwortlich für:
- Vermittlung von schulischen Kompetenzen, individuelle Förderung des Kindes
- Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit
- Erreichbarkeit (SchoolFox)
- Schulbesuchsmöglichkeit
- Elternabend – Elterngespräche
- Klassenanlässe
- Kontakt zu Fachstellen
Der Schulrat ist zuständig für:
- Anliegen der Öffentlichkeit in der Schule
- Anliegen der Schule in der Öffentlichkeit
- Aufsicht über Schulleitung
- Rekursinstanz gegenüber Entscheidungen der Schulleitung
- Anstellungsbehörde
- Aufsicht über die Schulfinanzen
- Kontakt zu Gemeinderat, kantonalen Stellen
Die Schulleitung ist zuständig für:
- Unterstützung Eltern – Lehrpersonen – SchülerInnen
- Information
- Organisation der Schule
- Schulanlässe
- Aufsicht über die Schule
- Bewilligungen, Beschwerden
- Kontakt zu Fachstellen und Institutionen
Datenbearbeitung und Datenweitergabe
Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass Lehrpersonen über Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte personenbezogene Daten erheben. Dies jedoch nur, wenn sie im Rahmen des Bildungsauftrags zur Organisation und Administration, für die Promotion der Schülerinnen und Schüler oder zur Abklärung des Förderbedarfs und zur Unterstützung des Lernerfolgs erforderlich sind. Bei einem Wechsel der Klasse oder einem Stufenwechsel haben die Mitglieder des Klassenkonvents der übernehmenden Klasse Zugang zu diesen Daten. Eltern haben jederzeit Dateneinsichtsrecht. (Details siehe Bildungsgesetz § 4)
Anmeldung
Downloads
assets/files/regeln-dokumente/Anmeldung_KG_PS.pdf
Wenn Sie Ihr Kind im laufenden Schuljahr anmelden möchten, benutzen Sie bitte das oben stehende Formular.
Abmeldung
Downloads
assets/files/regeln-dokumente/Abmeldung_KG_PS_neu.pdf
Wenn Sie Ihr Kind im laufenden Schuljahr abmelden möchten, benutzen Sie bitte das oben stehende Formular.